Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Dieter Weber, mit Wirkung vom 1.3.2018
Allgemeine Lieferbedingungen – Deutschland

1. Geltungsbereich
Diese Lieferbedingungen gelten für alle von mir vertriebenen Erzeugnisse. Sollen Erzeugnisse mit einem Gebäude oder dessen leitungsgebundenen Einrichtungen fest verbunden werden, gelten ergänzend meine Allgemeinen Montagebedingungen.
2.Vertragsschluß
Der Besteller ist an seinen Auftrag gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst durch meine schriftliche Auftragsbestätigung oder die direkte Auftragserfüllung zustande.
3. Preise
3.1 Alle angegebenen Preise sind frei bleibend und verstehen sich in € netto zuzüglich der gesetzlichen MwSt. In Angeboten enthaltene Preise verlieren nach acht Wochen ihre Gültigkeit, wenn seitens eines Lieferanten zu dem bestehenden Angebot eine Preiserhöhung stattgefunden hat
3.2 Ab einem Auftragswert von € 200,– netto, ohne Umsatzsteuer, ist im Angebotspreis Verpackung, Fracht und Transportversicherung enthalten, wenn nicht gesondert aufgeführt.
3.3 Sollte der Besteller aufgrund einer unerwarteten Preiserhöhung die Ware zu dem neuen Preis
nicht behalten wollen, wird die originalverpackte und nicht gebrauchte Ware innerhalb
von zwei Wochen nach Lieferung und telefonischer Absprache von mir zurück genommen.

4.Versand, Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Versandart bleibt mir überlassen.
Mit Übergabe der Ware an die Spedition geht die Gefahr auf den Besteller über.
Auf Wunsch des Bestellers und gegen Erstattung der Mehrkosten führe ich auch
besondere Versandarten (z.B. Eiltransport) oder Teillieferungen durch.

5. Zahlungen
5.1 Meine Reparaturechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungsdatum zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Meine Rechnungen für
Kleingeräte oder Investitionsgüter sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Ein Skontoabzug von zwei Prozent bei Bezahlung innerhalb von drei Arbeitstagen ist nur bei Rechtmäßigkeit auf der Rechnung ausgewiesen und nur dann möglich.
5.2 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten
oder rechtskräftig sind.
5.3 Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald der fällige Betrag auf einem meiner Konten
gutgeschrieben wurde.
5.4 Kommt der Besteller mit der Erfüllung einer ihm obliegenden Verpflichtung
(z.B. rechtzeitige Erfüllung der bauseitigen Voraussetzungen, Abnahme der Lieferung) in
Verzug, so wird der zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Kaufpreis spätestens
30 Tage nach meiner Meldung der Versandbereitschaft zur Zahlung fällig.
5.5 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, bin ich berechtigt, Verzugszinsen und
ggf. einen Ersatz eines aufgetretenen Verzugsschadens zu fordern.

6. Rückgaberecht
Innerhalb von 14 Tagen hat der Besteller für von mir gelieferte Ware ein allgemeines Rückgaberecht. Voraussetzung hierfür ist, dass er die Ware originalverpackt, im Originalzustand (nicht beschriftet und nicht beklebt), unter Angabe des Grundes der Rückgabe und Beifügen einer Kopie des Lieferscheins an mich zurück sendet. Bei Fehlen der Lieferscheinkopie bzw. der Lieferscheinnummer werden Bearbeitungsgebühren berechnet. Eine Rückgabe von sondergefertigten Teilen ist generell nicht möglich.
7. Aufstellung, Anschluss, Inbetriebsetzung
Die Erzeugnisse werden fachgerecht aufgestellt, angeschlossen und in Betrieb gesetzt. Diese Leistungen werden in aller Regel gesondert nach Aufwand berechnet.
Etwa notwendige Bau- und Installationsarbeiten (insbesondere Verlegung der erforderlichen
Leitungen für Wasserzu- und abfluss, Luft, Elektrizität und Gas) sind zumeist konzessionierte Arbeiten und können nur von entsprechenden Fachbetrieben ausgeführt werden.
Nach Übergabe eines Medizinproduktes erfolgt eine Einweisung des Bestellers oder der von ihm benannten Person(en) in die sachgerechte Handhabung des Produkts.

8. Gewährleistungen
8.1 Soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist, leiste ich für die von mir gelieferten fabrikneuen Erzeugnisse in der Weise Gewähr, dass ich die Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, innerhalb der bei mir üblichen Arbeitszeiten nach meiner Wahl unentgeltlich Instand setzen oder durch einwandfreie Erzeugnisse ersetze. Die Frist für die Verjährung des Anspruchs auf Gewährleistung (Gewährleistungsfrist) beträgt vom Tage des Gefahrübergangs an gerechnet 1 Jahr.
8.2 Hardware/EDV-Systeme: Bei Vor-Ort-Service, bei Software auch online durch den Hersteller, sind die zusätzlich anfallenden Kosten (z.B. Anfahrt, Arbeitszeit) vom Besteller zu tragen.
8.3 Wenn im Einzelfall ein gegenüber meinem Lieferanten zustehender Gewährleistungsanspruch
die Frist von 1 Jahr überschreitet, verlängert sich die Gewährleistungsfrist meinerseits entsprechend.
8.4 Der Besteller ist verpflichtet,festgestellte Material-, Liefer- oder Herstellungsfehler sowie Transportschäden unverzüglich nach Lieferung bzw. Feststellung anzuzeigen.
8.5 Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl verlangen, dass der Preis herabgesetzt oder der Vertrag rückgängig gemacht wird.
8.6 Für gebrauchte Erzeugnisse leiste ich keine Gewähr, die über das Feststellen und Akzeptieren bzw. Beanstanden des im Moment des Besitzübergangs erkennbaren Zustandes hinaus geht. Dies gilt nicht für recycelte qualitätsgesicherte Erzeugnisse, die aus Gründen des Umweltschutzes wieder in den Materialkreislauf zurückfliessen und fabrikneuen Erzeugnissen gleichstehen.
8.7 Weitergehende Gewährleistungen sind ausgeschlossen, soweit nicht z.B. wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder einer Garantie zwingend gehaftet wird.

9. Schadensersatz, Rücktritt
9.1 Bei von mir verschuldeter Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist kann der Besteller, wenn und soweit er durch die Nichteinhaltung der Lieferfrist einen Schaden erlitten hat, eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von 0,5 v.H. bis zur Höhe von im Ganzen 5 v.H. des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung verlangen, der wegen der Verspätung nicht genutzt werden kann. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
9.2 Bei von mir verschuldeter Unmöglichkeiten ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatzanspruch beschränkt
sich auf 5 v. H. des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen Unmöglichkeit der Leistung nicht genutzt werden kann.
9.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
9.4 Verweigert der Besteller ungerechtfertigt die Vertragserfüllung, bin ich nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, pauschalierten Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30 v.H. des Auftragswertes zu verlangen, sofern der Besteller keinen wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schaden nachweist.

10. Software
10.1 Stelle ich mit gelieferten Erzeugnissen Software zur Verfügung, so wird dem Besteller sowie dem vom Besteller autorisierten Betreiber hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht eingeräumt, diese Software auf den Erzeugnissen, mit denen sie geliefert wurde, in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen.
10.2 Wird die Software auf Fremd-Systemen installiert, so werden diese Arbeiten dem Besteller mit dem Stundensatz eines IT-Technikers in Rechnung gestellt. Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die Systeme kompatibel sind.
10.3 Software und die dazugehörige Dokumentation dürfen nicht an Dritte – ausgenommen an
vom Besteller autorisierte Betreiber – weitergegeben werden. Der Besteller darf Programme nicht kopieren, zurückentwickeln oder zurückübersetzen und keine Programmteile herauslösen.
10.4 Das Nutzungsentgelt für die mit den gelieferten Erzeugnissen zur Verfügung gestellte
Software ist, soweit nicht anders vereinbart, im Kaufpreis(=>Lizenzgebühren) enthalten.
Erweiterungen der Leistungsfähigkeit von an den Besteller gelieferten Erzeugnissen z.B. mittels freizuschaltender Softwaremodule oder Software-Upgrades kann zu weiteren Nutzungsentgelten führen und erfolgt daher gegen deren Berechnung.
10.5 Wenn der Besteller selbst oder in seinem Auftrag Dritte Servicearbeiten an den Erzeugnissen durchführen, bedarf es wegen etwaiger Nutzungsrechte an der Servicesoftware zuvor des Abschlusses eines Lizenzvertrages gegen Entgelt.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Die gelieferten Erzeugnisse bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung mein Eigentum.
Vorher ist Verpfändung, Sicherungsübereignung und Weiterveräußerung untersagt.
Etwaige Kosten, die uns durch die Geltendmachung und Durchsetzung unserer Rechte entstehen, trägt der Besteller.
11.2 Beim Ausbleiben der vereinbarten Zahlungen sind wir berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

12.Ausfuhrbeschränkungen, Nebenabreden
12.1Die Ausfuhr der Vertragsgegenstände und Unterlagen können – z.B.aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes – der Genehmigungspflicht unterliegen (siehe auch Hinweis in den Lieferscheinen und Rechnungen.)
12.2 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
12.3 Sollte einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine möglichst gleichwertige wirksame Regelung ersetzt.

13. Sonstiges
13.1 Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist der Gerichtsstand Memmingen.